Alleinerziehend? - Dein Ex erbt ALLES!!!

Veröffentlicht am 7. August 2025 um 21:45

Die Scheidung oder Trennung ist durch, sämtliche Unterhalts- und Sorgerechtsthemen sind geregelt und jetzt denkst du, du hast endlich alles geklärt. Durchatmen ist angesagt. Sorry to dissapoint you: Jetzt ist es Zeit für dein Testament! Denn sonst bekommt im worst case dein Ex alles. Ohne Scheiß!

Warum dieser Weckruf dringend nötig ist

Das hier ist keine Panikmache, sondern die harten Fakten, das deutsche Gesetz eben. Deshalb dieser Weckruf von mir – soooo wenige Alleinerziehende wissen darüber Bescheid, obwohl es ihnen ein wichtiges Anliegen wäre.

Szenario 1: Ein Unfall – und dann?

Nehmen wir mal an – und Achtung: jetzt kommt eine nicht ganz so schöne Geschichte – du fährst mit deinem minderjährigen Kind (oder einem volljährigen Kind ohne eigenes Testament) gemütlich im Auto. Wie immer vorbildlich, vorausschauend, Schulterblick inklusive.
(Wir tun jetzt mal so, wie wenn du nicht total abgehetzt von einem Termin zum anderen düsen würdest, um eure wöchentlichen Verpflichtungen zu erfüllen, sondern ganz entspannt in der Gegend cruist.)

Und da kommt er angerast, dieser Vollidiot. Viel zu schnell, rechts-vor-links missachtet er, zack! erwischt euch volle lotte. No chance!

Der Notarzt kommt, erste Wiederbelebungsversuche, vergebens: bei dir wird eine Nulllinie angezeigt. Schwups, in dieser Sekunde erbt dein Kind alles.

Jetzt aber – ach du scheiße – und es wird hoffentlich auch niemals jemals so oder so ähnlich passieren: Nulllinie bei deinem Kind. Schwups, in dieser Sekunde erbt der Kindsvater alles.

Mist. Klar, dir kann das ja egal sein, du bist ja eh nicht mehr da.
Trotzdem kann es sein, dass du jetzt in dem Moment, in dem du diese Geschichte liest sagst:
„Nee, DER soll garnix bekommen. Null. Niente. Nada!“

Szenario 2: Dein Kind überlebt

Und jetzt lass' mich mal weiterspinnen:
Dein Kind überlebt doch!
Puh. Glück gehabt.

Zuvor hattest du das alleinige Sorgerecht. Und das zurecht (denkst du).
Wer bekommt nun im Normalfall die Verwaltungsbefugnisse für dein Erbe?
Na klar: der Kindsvater.

Und wer bekommt das Sorgerecht vom Gericht zugesprochen?
Unter Umständen auch der Kindsvater.
WTF?!?

Wenn das nicht sein soll – dann tu was!

Falls es dir so geht, dass du sagst:
Beide Szenarien kommen für mich nicht in die Tüte,
dann darfst du aufatmen: Es gibt eine Lösung für dieses Szenario!

👉 Geh zum Notar und mach dein Testament!

Diese Trennungssituationen sind meiner Meinung nach zu komplex, als dass du selbst (oder mit digitaler Hilfe) die für dich gewünschten Szenarien selbstständig so darstellen kannst, dass das Endergebnis tatsächlich deinem Wunsch entspricht.

Selbst ich bin zum Notar gegangen – mit meinem zugegebenermaßen schon ziemlich guten, aber noch lange nicht perfekten Testamentsentwurf.

Auch ohne Kind wichtig: dein Testament!

BTW:
Wenn du volljährig bist (wovon ich ausgehe, wenn du hier auf meinem Blog gelandet bist) und du keine Kinder hast, aber dafür einen Vater, der ebenfalls so garnix erben soll von deinem Vermögen,
auch dann empfiehlt sich ein Testament.

Das kannst du auch rechtssicher handschriftlich erstellen, wenn du dich ein bisschen mit der Materie befasst.

Unverzichtbar: Generalvollmacht

Auch wichtig:
👉 Generalvollmacht erstellen lassen.
Irgendwer muss ja über deine Angelegenheiten entscheiden können im Fall der Fälle.

Dein nächster Schritt?

So, und jetzt:
Ab ans Telefon und vereinbare einen Termin mit dem nächstgelegenen Notariat!
Oder hast du etwa schon ein Testament geschrieben?

 

Deine Franziska